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Habe ich Recht auf einer Mehrwertsteuerrückerstattung?
Geschäftskunden außerhalb von den Niederlanden, haben immer Recht auf einer Mehrwertsteuerrückerstattung. Warentuin ist allerdings nicht verpflichtet, um diesen Service zu verfüllen, weil Geschäftskunden im Ausland auch selber die Mwst. zurückfragen können bei ihrer eigenen Steuerbehörde ohne die Hilfe von Warentuin. Falls ein Verkäufer dies schon (eventuelle kostenlos) macht, damit der Geschäftskunde das nicht machen braucht, ist das ein Extraservice des Verkäufers. Warentuin ist ein Billiganbieter und für die meisten Produkte gellt eine niedrige Preisgarantie. Als Folge davon können wir nicht kostenlos Mehrwertsteuerfreie Rechnungen machen. Das ist, weil wir es vollständig mit der Hand, außerhalb der Bücher, machen, wegen unserer veraltetes Webshop-System.
Sie können selbst die Mwst. bei Ihrer eigenen Steuerbehörde zurückfordern. Sie müssen dann ein Formular downloaden und einfüllen. Falls Sie Daten von Warentuin die für Ihnen nicht bekannt sind, eingeben müssen, können Sie das Formular nach [email protected] schicken. Das Formular wird nur akzeptiert als PDF-Dokument, mit einer Angabe der Bestellnummer. Wir füllen dann die fehlenden Daten ein, und schicken das Formular zurück als PDF-Dokument. Danach ist es an die Steuerbehörde. Wenn Sie das nicht selbst regeln möchten, können wir das für Ihnen tun. Dies müssen wir allerdings mit der Hand machen, was für extra Zeit und Geld kostet. Diese extra Kosten sind für Ihnen. Wenn Sie eine Mehrwertsteuerfreie Rechnung von uns empfangen wollen, rechnen wir immer €80,- (exklusive Mehrwertsteuer) Verwaltungskosten für die Erstellung der Mehrwertsteuerfreie Rechnung. Falls Sie mehr als €1.000,- (exklusive Mwst.) an unserem Webshop ausgeben, erstellen wir gratis eine Mwst. Rechnung für Ihnen. Falls Sie weniger als €1.000,- an unserem Webshop ausgeben und Sie nicht die Verwaltungskosten zahlen möchten, müssen Sie selber die Mwst. zurückfragen bei der Steuerbehörde.